Elternvertreter
Herzlich Willkommen an der Wessenberg-Schule, liebe Eltern!
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind, neben den SchülerInnen selbstverständlich, wichtige Partner für die Schule, damit Erziehung und Bildung gelingen kann. Wir engagieren uns in Vollzeit-Klassenpflegschaften, dem Elternbeirat, der Schulkonferenz oder auch bei der Planung und Durchführung von Klassen- und Schulveranstaltungen.
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine/n KlassenelternvertreterIn und deren/dessen StellvertreterIn. Die KlassenelternvertreterInnen und StellvertreterInnen aller Vollzeitklassen bilden den Elternbeirat der Schule.
Vorsitzende Frau Heike Langer-Brülke (sie ist die Klassenelternvertreterin der WGEb),
und als ihre
Vertreterin Frau Christine Reuter-Saumweber
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitz und dessen
Stellvertretung. Für das Schuljahr 2020/21 wurde Heike Langer-Brülke als
Elternbeiratsvorsitzende und Christine Reuter-Saumweber als Stellvertretung gewählt.
Der Vorsitz des Elternbeirates hat immer ein offenes Ohr für Themen, die
von Eltern an uns herangetragen werden. Sei es Anregungen, Kritik,
Verbesserungsvorschläge oder Probleme jeglicher Art, die vertraulich
behandelt werden, und gemeinsam suchen wir einen Weg der Lösung.
Gerne können Sie uns via mail unter
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erreichen. Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit! Für die Teilzeitklassen in der Berufsschule sind übrigens die ausbildenden Betriebe die Ansprechpartner für die Schule.
Informationen
Im Schulgesetz von Baden-Württemberg finden sich für die Mitwirkung der Eltern an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule etliche Ausführungen. Nachfolgend einige Auszüge aus dem Schulgesetz (Quelle):
§ 55 Eltern und Schule
Die
Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung
mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für
die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle
Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus
unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen
ihre Erziehungsgemeinschaft. Das Recht und die Aufgabe, die
Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die
Eltern
1. in der Klassenpflegschaft,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz
wahr.
§ 56 Klassenpflegschaft
Die
Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern
und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und
Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu
fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft
gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.
§ 57 Elternbeirat
Der
Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.
Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die
Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft
Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen
und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an
der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse
mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs-
und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und
Schulträger beraten und unterstützt.
§ 47 Schulkonferenz
Die
Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe,
das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der
für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei
Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die
für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und (…) zu beschließen.