Das Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voranzubringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen entscheidend zu verbessern sowie die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Müttern wie auch Vätern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.
Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) sind unter anderem:
- Wir achten auf die Einhaltung des Chancengleichheitsgesetztes
- Wir nehmen an Vorstellungsgesprächen teil
- Wir organisieren Fortbildungen, Seminartage etc. für Frauen
- Wir sind bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen seitens der Dienststelle frühzeitig beteiligt etc.
Alle Beschäftigten können sich mit Themen an uns wenden. Bei Fragen oder Problemen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen. Wir sind der Schweigepflicht unterworfen.
Sie können sich vertraulich an uns als Beauftragte für Chancengleichheit wenden:
- Wenn Sie eine familienfreundliche Arbeitszeit wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen brauchen
- Wenn Sie sich eine Fortbildung zu einem bestimmten Themenbereich wünschen, der noch nicht angeboten wird
- Wenn Sie Probleme im Arbeitsumfeld haben etc.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Eva Loock / Carola Gehring
Beauftragte für Chancengleichheit