Abteilungsleiter: David Kilgus
Telefon: 07531 1307-23
E-Mail: david.kilgus@wbs-konstanz.de
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Monat Februar, nachdem in den Schulen die Halbjahreszeugnisse ausgegeben worden sind. Der genaue Zeitpunkt wird in der Presse sowie auf unserer Webseite bekannt gegeben. Bitte beachten Sie das Informationsblatt (als PDF-Dokument) zum Anmeldeverfahren. Zu den Anmeldeinformationen gelangen Sie hier.
2. Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Besuch des BKF ist das Abschlusszeugnis einer Realschule, einer Werkrealschule, einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule, Berufsaufbauschule oder das Versetzungszeugnis in die Eingangsklasse (Klasse 11) eines neunjährigen Gymnasiums. Dabei muss in Englisch mindestens die Note „befriedigend“ (3,0) erreicht sein. Vorkenntnisse in der 2. Fremdsprache Französisch sind nicht erforderlich, jedoch wünschenswert. Wenn die vorhandenen Plätze für das Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen nicht für alle Bewerber/innen ausreichen, muss ein Auswahlverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
3. Bildungsziel
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen ist ein durchgängiger zweijähriger Bildungsgang, der gezielt auf die Fremdsprachenvermittlung (Englisch und Französisch) ausgerichtet ist. Die Ausbildung soll auch theoretische und praktische Kenntnisse vermitteln, welche die AbsolventInnen befähigen, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in fremdsprachlich geprägten Aufgabengebieten zu bewältigen. Die Allgemeinbildung soll gleichzeitig weitergeführt werden.
Mit einem erfolgreichen Abschluss wird die Fachhochschulreife erworben. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung können die Schülerinnen und Schüler den Berufsabschluss Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent erwerben.
4. Probezeit und Versetzung
Alle SchülerInnen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, kann das Schuljahr zu Ende führen, muss aber die Schulart verlassen, wenn diese nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wird das erste Jahr erfolgreich abgeschlossen, erhalten die SchülerInnen ein Versetzungszeugnis in das zweite Ausbildungsjahr.
5. Praktikum
Alle SchülerInnen des ersten Schuljahres absolvieren ein Pflichtpraktikum von ein bis zwei Wochen in einem kaufmännischen Betrieb.
6. Einführungstage
In den ersten Wochen des Schuljahres wird eine dreitägige Einführungsveranstaltung im BK-Bereich stattfinden. Inhalte der BK-Einführungstage sind insbesondere die Stärkung der Klassengemeinschaft und Schaffung einer produktiven Lernatmosphäre. Die Kosten für die Veranstaltung betragen ca. 130 Euro. Die Einführungsveranstaltung ist obligatorischer Bestandteil der Ausbildung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
7. Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen dauert zwei Jahre. Der Unterricht gliedert sich in einen Pflicht-, und einen Wahlbereich (vgl. Stundentafel). Für alle SchülerInnen verbindlich sind die Fächer des Pflichtbereiches. Die Projektkompetenz ist integrativer Bestandteil des Unterrichts im berufsfachlichen Bereich. Dabei umfasst der Anteil der Projektkompetenz ca. 1/8.
Wer mit dem Abschluss die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin erwerben möchte, muss im zweiten Schuljahr das Zusatzprogramm im Wahlbereich belegen.
8. Stundentafel
1. Pflichtbereich | 1. Jahr | 2. Jahr |
1.1 Allgemeiner Bereich | ||
Mathematik | 2 | 4 |
Deutsch / Betriebliche Kommunikation | 3 | 3 |
Englisch | 3 | 3 |
Gemeinschaftskunde / Geschichte | 2 | 1 |
Religionslehre | 1 | 1 |
1.2 Berufsfachlicher Bereich | ||
Wirtschaftsenglisch | 3 | 4 |
Französisch | 7 | 6 |
Betriebswirtschaft | 3 | 3 |
Kaufmännische Steurung und Kontrolle | 3 | 1 |
Gesamtwirtschaft | 1 | 1 |
Büromanagement (mit Inhalten aus der Informatik) | 2 | 1 |
Projektkompetenz | ||
2. Wahlbereich | ||
Zusatzprogramm zum Erwerb des schulischen Berufsabschluss: Wirtschaft | – | 2 |
z.B. Sport | – | – |
9. Prüfung und Abschluss
In der Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres soll nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel des Berufskollegs erreicht wurde und die geforderten allgemeinen und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen. Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in folgenden Fächern zu absolvieren: Deutsch, Englisch, Mathematik, Betriebswirtschaft. Wer nicht den Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent“ anstrebt, muss auf jeden Fall eine mündliche Prüfung in einer Fremdsprache des Pflichtbereichs ablegen. Alle SchülerInnen werden in mindestens einem Fach mündlich geprüft.
Diese Qualifikation ist Voraussetzung für den Besuch der Wirtschaftsoberschule. Der Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg. Für eine bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife muss ein halbjähriges kaufmännisches Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen werden.
10. Fortführende Bildungswege und Berufsmöglichkeiten
AbsolventInnen stehen folgende Wege offen:
- Direkter Eintritt in einen einschlägigen Beruf; die Berufsschulpflicht ist erfüllt
- Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses
- Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg