Ausbildungsvorbereitung (AV)

Fachbereichsleitung : Carola Gehring

Telefon: 07531 1307-33
E-Mail: carola.gehring@wbs-konstanz.de


Abteilungsleiter: David Kilgus

Telefon: 07531 1307-23
E-Mail: david.kilgus@wbs-konstanz.de


Hintergrundinformationen zur Schulart AV gibt es hier (pdf).

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ab Ende Januar online über das zentrale Anmeldeverfahren BewO. Der genaue Zeitpunkt wird in der Presse sowie auf unserer Webseite bekannt gegeben. Bitte beachten Sie das Informationsblatt (als PDF-Dokument) zum Anmeldeverfahren. Zu den Anmeldeinformationen gelangen Sie hier.



2. Bildungsziel

Die Ausbildungsvorbereitung (AV) führt die bisherige Schulart Berufsfachschule Pädagogische Erprobung (BFPE) weiter. In dieser wurden das BEJ (Berufseinstiegsjahr) und die BFW (Wirtschaftsschule) zusammengefasst. In der AV ist möglich, nach einem Jahr mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand die Schule zu verlassen und möglichst eine Ausbildung zu beginnen oder nach dem Besuch des zweiten Schuljahres den mittleren Bildungsabschluss (Fachschulreife) zu erwerben. Mit dem zieldifferenten Lernen sollen die maximale Durchlässigkeit und ein Wechsel zwischen den Bildungszielen erreicht werden. Neben der Vermittlung einer beruflichen Grundbildung sowie der Vertiefung der Allgemeinbildung liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Verbesserung von überfachlichen Kompetenzen und elementaren Selbstlerntechniken.


3. Eingangsvoraussetzungen

Berufsschulpflicht, d.h. die Bewerber/innen sind in der Regel noch minderjährig. Ohne einen soliden Hauptschulabschluss ist die Versetzung ins zweite Schuljahr (Berufsfachschule) zur Erlangung des Mittleren Bildungsabschlusses schwer zu erreichen.


4. Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert ein Jahr (Bildungsziel: Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand) oder zwei Jahre (Bildungsziel: Fachschulreife). Wird das erste Jahr erfolgreich abgeschlossen, erhalten die Schüler/-innen ein Versetzungszeugnis in das zweite Ausbildungsjahr oder bei Verlassen der Schule ein Abschlusszeugnis.


5. Gliederung der Ausbildung und Stundentafel

Der Unterricht gliedert sich in einen Pflicht-, und einen Wahlpflichtbereich (vgl. Stundentafel). Beide Bereiche sind für alle Schüler/-innen verbindlich zu besuchen. Die Angebote des Wahlpflichtbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule.

1. PflichtbereichStunden
1.1 Allgemeiner Bereich 
Deutsch3
Englisch3
Mathematik3
Lebensweltbezogene Kompetenz mit WK/GK/Geschichte2
Physik, Chemie oder Biologie2
Religionslehre1
Sport2
1.2 Profilbereich – Berufliche Kompetenz
Berufsfachliche Kompetenz7
Berufspraktische Kompetenz2
1.3 Handlungskompetenz
Wird integrativ in allen Fächern unterrichtet
1.4 Betriebspraktikum
2. Wahlpflichtbereich
z. B. Berufliche Vertiefung, Computeranwendungen

6. Ganztagsklassen

In der Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird nachgewiesen, dass die allgemeinen und fachtheoretischen Kenntnisse sowie fachpraktische Fertigkeiten erworben wurden. Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Berufsfachliche Kompetenz zu absolvieren. Eine praktische Prüfung wird im Fach Berufspraktische Kompetenz (Textverarbeitung mit Büropraxis) abgelegt. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle maßgebenden Fächer des 2. Schuljahres außer Sport, Projektkompetenz und BPK erstrecken.


7. Kompetenzanalyse, Kompetenzraster und Handlungskompetenz

Eine Kompetenzanalyse wird möglichst zu Beginn des Schuljahres verpflichtend durchgeführt. Die darauf aufbauende individuelle Förderung ist generelles Prinzip der pädagogischen Ausgestaltung der AV. Das Arbeiten mit vorgegebenen fachlichen und überfachlichen Kompetenzrastern in Lernlandschaften ist Voraussetzung für das zieldifferente Lernen innerhalb einer Lerngruppe. Selbstgesteuertes Lernen ersetzt (z. T.) den Unterricht. Die Lehrkräfte begleiten und unterstützen im Team die Lernenden und ermöglichen einen systematischen Kompetenzaufbau. Die Schüler/-innen führen ein Lerntagebuch, in dem sie den Lernprozess regelmäßig in Form einer Selbstkontrolle festhalten.


8. Lernbegleitung

Jeder Schülerin/jedem Schüler wird eine Lehrkraft zur Begleitung und Beratung zugeordnet. Es finden regelmäßige Lernberatungsgespräche statt. Ergänzend finden Zielvereinbarungsgespräche statt (i.d. Regel drei), an denen möglichst auch die Erziehungsberechtigten teilnehmen.


9. Prüfung und Abschluss

Schüler/-innen mit Bildungsziel „Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand“ absolvieren eine schriftliche Abschlussprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik sowie eine berufsbezogene Prüfung und ggf. eine mündliche Prüfung. Schüler/-innen mit Bildungsziel BFW schreiben die berufsbezogene Prüfung als Klassenarbeit mit.
In der Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres werden schriftliche Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche Kompetenz sowie eine praktische Prüfung im Fach Berufspraktische Kompetenz abgelegt. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle maßgebenden Fächer des 2. Schuljahres außer Sport und BPK erstrecken.


10. Fortführende Bildungswege und Berufsmöglichkeiten

Schüler/-innen mit „Hauptschulabschluss gleichwertigem Bildungsstand“ nach dem ersten Ausbildungsjahr sollen möglichst in eine Berufsausbildung vermittelt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Jahres können alle Berufe, für die die mittlere Reife erforderlich ist, ergriffen werden. Außerdem ist mit diesem Abschluss der Besuch weiterführender Schulen (z.B. Berufskolleg) möglich. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens „befriedigend“ (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (wobei in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ (4,0) erzielt worden sein muss) ist auch der Übergang in ein Berufliches Gymnasium möglich.