Abteilungsleiter: David Kilgus
Telefon: 07531 1307-23
E-Mail: david.kilgus@wbs-konstanz.de
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Februar, nachdem in den Schulen die Halbjahreszeugnisse ausgegeben worden sind. Der genaue Zeitpunkt wird in der Presse sowie auf unserer Webseite bekannt gegeben. Bitte beachten Sie das Informationsblatt (als PDF-Dokument) zum Anmeldeverfahren. Zum den Anmeldeinformationen gelangen Sie hier.
2. Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist das Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,25 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft.
Wenn die vorhandenen Plätze für das Kaufmännische Berufskolleg II nicht für alle Bewerber/innen ausreichen, muss ein Auswahlverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
3. Bildungsziel
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg II soll SchülerInnen durch vertiefte fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu befähigen, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in einem einer dualen Ausbildung entsprechenden Aufgabenfeld wahrzunehmen. Aufbauend auf dem Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs I werden die Schülerinnen und Schüler durch Weiterführung allgemein bildender und fachtheoretischer Kenntnisse zum Studium an einer Fachhochschule qualifiziert. Mit dem Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs II wird die Fachhochschulreife erworben. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung können die SchülerInnen den Berufsabschluss Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent erwerben.
4. Probezeit
Alle SchülerInnen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen!
5. Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg II dauert ein Jahr. Der Unterricht gliedert sich in einen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich (vgl. Stundentafel). Zur Vertiefung der beruflichen Kenntnisse können weitere Angebote im Wahlpflichtbereich gewählt werden, eine Teilnahme ist dann verpflichtend.
Wer mit dem Abschluss die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin erwerben möchte, muss das Zusatzprogramm im Wahlbereich belegen.
6. Stundentafel
1. Pflichtbereich | Stunden |
1.1 Allgemeiner Bereich | |
Mathematik | 4 |
Deutsch / Betriebliche Kommunikation | 3 |
Englisch | 3 |
Gemeinschaftskunde / Geschichte | 1 |
Religionslehre | 1 |
Physik, Chemie oder Biologie | 2 |
1.2 Berufsfachlicher Bereich | |
Betriebswirtschaft | 5 |
Kaufmännische Steurung und Kontrolle | 2 |
Gesamtwirtschaft | 1 |
Informatik | 1 |
1.3 Berufspraktischer Bereich | |
Übungsfirma oder Geschäftsprozesse | 5 |
1.4 Projektarbeit | 2 |
2. Wahlpflichtbereich | |
Übungsfirma oder Geschäftsprozesse | 2 |
3. Wahlbereich | |
Zusatzbereich zum Erwerb des schulischen Berufsabschlusses: Wirtschaft | 2 |
Sport | – |
7. Prüfung und Abschluss
In der Abschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel des Kaufmännischen Berufskollegs II erreicht wurde und die geforderten allgemeinen und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen. Schriftliche Prüfungen sind in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Betriebswirtschaft zu fertigen. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle maßgebenden Fächer (alle Fächer des Pflichtbereiches) erstrecken. Wer den Berufsabschluss Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin erwerben will, muss neben der Abschlussprüfung außerdem eine Zusatzprüfung im Fach Wirtschaft und eine berufspraktische Prüfung im Fach Übungsfirma bzw. Geschäftsprozesse ablegen.
Diese Qualifikation ist Voraussetzung für den Besuch der Wirtschaftsoberschule. Der Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg. Für eine bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife muss ein halbjähriges kaufmännisches Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen werden.
8. Fortführende Bildungswege und Berufsmöglichkeiten
AbsolventInnen stehen folgende Wege offen:
- Direkter Eintritt in einen einschlägigen Beruf; die Berufsschulpflicht ist erfüllt
- Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses
- Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg