Elternvertreter

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind, neben den SchülerInnen selbstverständlich, wichtige Partner für die Schule, damit Erziehung und Bildung gelingen kann. Wir engagieren uns in Vollzeit-Klassenpflegschaften, dem Elternbeirat, der Schulkonferenz oder auch bei der Planung und Durchführung von Klassen- und Schulveranstaltungen.

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine/n KlassenelternvertreterIn und deren/dessen StellvertreterIn. Die KlassenelternvertreterInnen und StellvertreterInnen aller Vollzeitklassen bilden den Elternbeirat der Schule.

Vorsitzende Frau Heike Langer-Brülke (sie ist Klassenvertreterin der WGEb)

und als ihre

Vertreterin Frau Christine Reuter-Saumweber

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitz und dessen Stellvertretung. Für das Schuljahr 2020/21 wurde Heike Langer-Brülke als Elternbeiratsvorsitzende und Christine Reuter-Saumweber als Stellvertretung gewählt. Der Vorsitz des Elternbeirates hat immer ein offenes Ohr für Themen, die von Eltern an uns herangetragen werden. Sei es Anregungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge oder Probleme jeglicher Art, die vertraulich behandelt werden, und gemeinsam suchen wir einen Weg der Lösung

Gerne können Sie uns via mail unter elternbeirat@wbs-konstanz.de erreichen. Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit! Für die Teilzeitklassen in der Berufsschule sind übrigens die ausbildenden Betriebe die Ansprechpartner für die Schule.

Informationen

Im Schulgesetz von Baden-Württemberg finden sich für die Mitwirkung der Eltern an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule etliche Ausführungen. Nachfolgend können Sie einige Auszüge aus dem Schulgesetz sehen (Quelle):

§ 55 Eltern und Schule
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern
1. in der Klassenpflegschaft,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz
wahr.

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