1. Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildungszentren der Amtsgerichte Konstanz und Waldshut-Tiengen stellen überwiegend SchülerInnen mit Haupt- und Realschulabschluss ein.
2. Ausbildungszeit
2,5 Jahre
3. Tätigkeiten im Beruf
Weitere Informationen zu diesem Beruf erhalten Sie z. B. unter folgenden Links:
4. Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres.
5. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung finden nach einem Lehrgang an einer Verwaltungsschule, z.B. in Konstanz, statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
6. Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
7. Prüfende Stelle
Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen gemäß § 84 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
8. Prüfungstermine
Schriftliche Prüfung an der Wessenberg-Schule Konstanz:
Mai: (Sommerprüfung)
Übersicht der Prüfungstermine
9. Abschlussbezeichnung
Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
10. Stundentafel
Der Unterricht erfolgt im 1. und 2. Jahr als Blockunterricht, im 3. Jahr als Teilzeitunterricht.
Die durchschnittliche Anzahl der unterrichteten Wochenstunden beträgt in den einzelnen Fächern:
1. Pflichtunterricht | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
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Religionslehre | 2 | 2 | – |
Deutsch | 2 | 2 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 2 | 2 | – |
Allgemeine Wirtschaftslehre | 4 | 4 | 1 |
Justizfachkunde | 8 | 8 | 4 |
Rechtslehre | 4 | 4 | 1 |
Rechnungswesen | 2 | 2 | – |
Datenverarbeitung | 2 | 2 | – |
Textverarbeitung | 2 | 2 | 2 |
Summe | 28 | 28 | 9 |