1. Zugangsvoraussetzungen
Die öffentlichen Verwaltungen stellen überwiegend SchülerInnen mit mittlerem Bildungsabschluss und Hochschulreife wie z. B. Realschulabschluss, Berufskolleg und Wirtschaftsgymnasium ein.
2. Ausbildungszeit
3 Jahre oder auf 2 1/2 Jahre verkürzt bei kaufmännischer Vorbildung oder Umschulung
(davon 2 Jahre Blockunterricht an der Berufsschule)
3. Tätigkeiten im Beruf
Weitere Informationen zu diesem Beruf erhalten Sie z. B. unter folgendem Link: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
4. Zwischenprüfung
Die Berufsschulabschlussprüfung gilt gleichzeitig als Zwischenprüfung in den Fächern Öffentliches Recht, AWL und Kommunales Finanzwesen I.
Sie findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt.
5. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung finden nach einem Lehrgang an einer Verwaltungsschule, z.B. in Konstanz, statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
6. Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
7. Prüfende Stelle
Für die Abschlussprüfung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
8. Prüfungstermine
Schriftliche Prüfung an der Wessenberg-Schule Konstanz:
Mai: (Sommerprüfung)
November: (Winterprüfung)
Übersicht der Prüfungstermine
Abschlussprüfung:
schriftlich: Anfang Dezember
mündlich: Januar
Nähere Auskünfte erteilt Herr Traber, Leiter des Personalamts der Stadt Konstanz.
9. Abschlussbezeichnung
Verwaltungsfachangestellte/r
10. Stundentafel
Pflichtunterricht | 1. Jahr | 2. Jahr |
---|---|---|
Religionslehre | 2 | 2 |
Deutsch | 2 | 2 |
Gemeinschaftskunde | 2 | 2 |
Allgemeine Wirtschaftslehre | 4 | 4 |
Öffentliches Recht | 5 | 5 |
Kommunales Finanzwesen | 5 | 5 |
Rechtslehre | 4 | 4 |
Rechnungswesen | 2 | 2 |
Datenverarbeitung | 2 | 2 |
Textverarbeitung | 2 | 2 |
Summe | 30 | 30 |