Verwaltungsfachangestellte/r (ÖV)

1. Zugangsvoraussetzungen 

Die öffentlichen Verwaltungen stellen überwiegend SchülerInnen mit mittlerem Bildungsabschluss und Hochschulreife wie z. B. Realschulabschluss, Berufskolleg und Wirtschaftsgymnasium ein.


​2. Ausbildungszeit

3 Jahre oder auf 2 1/2 Jahre verkürzt bei kaufmännischer Vorbildung oder Umschulung
(davon 2 Jahre Blockunterricht an der Berufsschule)


​3. Tätigkeiten im Beruf

Weitere Informationen zu diesem Beruf erhalten Sie z. B. unter folgendem Link: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp


4. Zwischenprüfung

Die Berufsschulabschlussprüfung gilt gleichzeitig als Zwischenprüfung in den Fächern Öffentliches Recht, AWL und Kommunales Finanzwesen I.
Sie findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt.


​5. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung finden nach einem Lehrgang an einer Verwaltungsschule, z.B. in Konstanz, statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.


​6. Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.


​7. Prüfende Stelle

Für die Abschlussprüfung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.


​8. Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung an der Wessenberg-Schule Konstanz:
Mai: (Sommerprüfung)
November: (Winterprüfung)

Übersicht der Prüfungstermine

Abschlussprüfung:
schriftlich: Anfang Dezember
mündlich: Januar

Nähere Auskünfte erteilt Herr Traber, Leiter des Personalamts der Stadt Konstanz.


​9. Abschlussbezeichnung

Verwaltungsfachangestellte/r


10. Stundentafel

Pflichtunterricht1. Jahr2. Jahr
 Religionslehre22
 Deutsch22
 Gemeinschaftskunde22
 Allgemeine Wirtschaftslehre44
 Öffentliches Recht55
 Kommunales Finanzwesen55
 Rechtslehre44
 Rechnungswesen22
 Datenverarbeitung22
 Textverarbeitung22
Summe3030