„Was soll mal beruflich aus MIR werden?“

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigten,

haben Sie sich in der vergangenen Zeit häufiger gefragt, was in naher Zukunft beruflich aus Ihnen/Ihren Kindern werden soll?

Oder Sie haben eben jene Frage Ihrem Kind schon einmal gestellt?

Die Berufswahl zählt zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben eines jungen Menschen. Eine gute berufliche Orientierung im Vorfeld dieser Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung.

Da in Corona-Zeiten viele Praktika leider nicht wie geplant stattfinden konnten, gibt es nun ein hochinteressantes Angebot des Landes Baden-Württemberg:

Eine Vermittlungsplattform für Praktika!

Damit Sie/Ihre Kinder eine vereinfachte Suche nach einem Praktikumsplatz zur Verfügung haben, unterstützen die Partner des beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Ausbildungsbündnisses Baden-Württemberg eine digitale Vermittlungsplattform für Schüler:nnen ab 15 Jahren, mit welcher Ausbildungsbetriebe und Schülerinnen und Schüler virtuell zusammenfinden. Über diese Plattform können ganz einfach und ohne großen Aufwand mehrere Tagespraktika bei verschiedenen Unternehmen in der eigenen Region organisiert werden.

Dieses „Matching-Tool“ finden Sie auf der Seite

www.praktikumswoche-bw.de

wie auch auf

www.gut-ausgebildet.de/praktikum.

Die Vermittlungsplattform ist für den gesamten Juli sowie in den Pfingst- und Sommerferien für Jugendliche ab 15 Jahren freigeschaltet.

In den beiden Anhängen finden Sie dazu nähere Informationen:

Anhang1_Berufliche Orientierung stärken

Anhang2_Berufliche Orientierung stärken

Seitens der Schulleitung der Wessenberg-Schule wurden auch in Absprache mit dem Regierungspräsidium die folgenden weiteren Umsetzungsvorgaben verfügt:

a)

  • Schulische Praktika müssen von der Schule genehmigt werden (formloser schriftlicher Antrag mit Nachweis über die Vereinbarung eines Praktikums).
  • Für die Genehmigung und Freistellung vom Unterricht für bis zu 2 Tagen ist die Klassenlehrkraft verantwortlich.
  • Für die Genehmigung und Freistellung vom Unterricht von mehr als 2 Tagen ist der Schulleiter zuständig.
  • Wenden Sie sich als Schüler:in also, sofern Sie über die Plattform ein Praktikum gefunden haben, an die Klassenlehrkraft oder an den Schulleiter.

b)

  • Seitens der Schulleitung ist die Möglichkeit Praktika in der Schulzeit zu machen, für allen Klassen für den Zeitraum von mündlichen Prüfungen ausgeschlossen.
  • Aufgrund der Spezifitäten des Notenschlusses gilt in der Jahrgangsstufe 1 des Wirtschaftsgymnasiums des Weiteren die Regel, dass diese Praktika erst ab dem 11.07.2022 erlaubt sind.

c)

  • Da die Praktika innerhalb der Ferien keine „schulischen Veranstaltungen“ sind, muss für diese Praktika der Unfallversicherungsschutz von den Betrieben sichergestellt sein.
  • Für die Praktika während der Schulwochen besteht Unfallversicherungsschutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung.

d)

  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Eltern/oder (falls Sie volljährig sind) Sie selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen, um mögliche Haftpflichtschäden abzudecken.

e)

  • Praktikumsbescheinigungen werden im Regelfall durch die Betriebe direkt ausgestellt, können aber – eine entsprechende betriebliche Bestätigung vorausgesetzt – in Ausnahmefällen auch durch die Schule erfolgen.

Die Wessenberg-Schule wünscht Ihnen/Ihren Kindern bereits jetzt erfahrungsreiche und wertvolle Einblicke in eine spannende berufliche Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Martin Pohlmann-Strakhof

Schulleiter